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Glossar A-Z

Von Abiturprüfung ... bis ... ZfU - eine Kurzübersicht von A-Z als Glossar: Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur inneren Schulorganisation am SGM - nach einzelnen Begriffen geordnet von A-Z in kurzer Formulierung.

Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten rund um das Schulhaus gestaltet sich das Abholen oder Absetzen Ihrer Kinder direkt vor der Schule dem Hauptausgang als schwierig und verschärft die ohnehin unübersichtliche Verkehrssituation kurz vor Beginn / kurz nach Ende des Unterrichts.   Bitte vermeiden Sie zum Schutz unserer Schüler/-innen und Ihrer Kinder das Parken in 2. Reihe, auf den Busparkplätzen, auf dem Lehrerparkplatz der in der Feuerwehrzufahrt, indem Sie z. B. einen schulnahen Abholpunkt mit Ihrem Kind vereinbaren. 

Die Abiturprüfung im neuen G9 muss auch weiterhin in fünf Fächern abgelegt werden, wobei drei Abiturprüfungen schriftlich abzulegen sind, zwei mündlich (Kolloquien). Verpflichtende Abiturprüfungsfächer sind die drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) – also Deutsch und Mathematik (Ausnahme: Substitution) und das Leistungsfach – sowie zwei weitere Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA). Unter dem Leistungsfach und den zwei weiteren Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau müssen sich befinden: mindestens eine fortgeführte Fremdsprache (Englisch, Latein, Französisch) oder eine Naturwissenschaft (Bio, Chemie, Physik) sowie mindestens ein GPR-Fach (Religion/Ethik, Geographie/Wirtschaft und Recht oder Geschichte/Politik und Gesellschaft. 

In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 hat jede Klasse ein Absentenheft, in das jede Lehrkraft in einem Wochenplan die Inhalte ihrer Unterrichtsstunde und die Hausaufgaben sowie die Schüler einträgt, die in seiner Stunde fehlen. Die Kontrolle der Absentenhefte obliegt der Klassleitung.

Mindestens zweimal pro Schuljahr findet ein Probealarm statt.

Anmeldungen in eine höhere Jahrgangsstufe (Jgst. 6-13) bedürfen der Rücksprache mit der Schulleitung. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat. Die Neueinschreibungen für die 5. Jgst. finden jeweils Anfang Mai in unseren Sekretariaten statt. Genauere Informationen erhalten Sie rechtzeitig über die Grundschule Ihres Kindes bzw. unsere Homepage.

Staffelsee-Gymnasium Murnau

Weindorferstr. 20

82418 Murnau am Staffelsee

Telefon: 08841/6218-0

Telefax : 08841/6218-50

Homepage: www.staffelsee-gymnasium.de

E-Mail: sekretariat@staffelsee-gymnasium.de

Die Schüler/-innen der Jahrgangsstufen 5-10 dürfen während der Unterrichtszeit von 07.55 – 13.00 Uhr sowie ggf. von 13.45 bis 16.55 Uhr das Schulgelände nicht verlassen. 

Die Schüler werden während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände beaufsichtigt. Die Form der Beaufsichtigung richtet sich nach Alter und Reifegrad der Schüler/-innen. Die Aufsicht beginnt um 7.30 Uhr und endet, wenn die Schüler nach Unterrichtsende das Schulgelände verlassen.

Das SGM verfügt über zwei Ausbildungsrichtungen: einen naturwissenschaftlich-technologischen Zweig und einen sprachlichen Zweig (Link zur Übersicht über die Ausbildungszweige).

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist eine der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für unser schulisches Handeln. Sie gilt für alle Schularten. Das BayEUG finden Sie z. B. unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG

1.  Befreiungen

a)      Während der Unterrichtszeit:

Wird ein Schüler während des Unterrichts krank, so befreit ihn ein Mitglied des Direktorats für den Rest des Tages vom Unterricht. Die Eltern werden hierüber telefonisch informiert, die ihr erkranktes Kind in der Regel von der Schule abholen müssen. Nach Rücksprache mit den Eltern kann das Kind in Ausnahmefällen alleine nach Hause gehen, sofern der Wohnort in fußläufiger Entfernung zur Schule ist. Der Schüler lässt den ausgestellten Befreiungsschein von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben und gibt ihn nach Rückkehr beim Absentenheftführer ab.

b)     Bei planmäßigen Abwesenheiten bis zu drei Unterrichtstagen aus triftigem Grund

Eine Unterrichtsbefreiung ist gem. § 20 Abs. 3 BaySchO nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und schriftlich mit Nennung der Gründe rechtzeitig vor dem geplanten Termin bei der Schulleitung zu beantragen. Anträge auf Unterrichtsbefreiungen für einzelne Stunden bis zu drei Schultagen sind Frau Descher (Mitarbeiterin im Direktorat) mindestens drei Tage vor dem Termin vorzulegen – bei Führerscheinprüfungen, Arztbesuchen etc. mit schon angehefteten Bescheinigungen. Die Antragsformulare sind im Sekretariat erhältlich und können zugleich auf unserer Homepage im „Formularcenter“ heruntergeladen werden. Unterrichtsbefreiungen werden ausschließlich von Mitgliedern der Schulleitung unterzeichnet und sind nur dann gültig.

Unterrichtsbefreiungen für leistungssportliche Kadermaßnahmen sind mindestens dreiTage vor dem Termin schriftlich, zusammen mit der Einladung des Verbands, bei Frau Edel-Hollatz (Mitarbeiterin im Direktorat) zu beantragen.

Die Oberstufenschüler/-innen sind verpflichtet, mindestens zweiTage vor einem Termin ein vollständig ausgefülltes Formblatt, das bei den Oberstufenbetreuer/-innen erhältlich ist, zur Unterschrift vorzulegen. Dabei sind die versäumten Kursstunden einzutragen.

Eine Befreiung für die letzten Schultage vor Ferienbeginn oder für die ersten Schultage nach Ferienende, z.B. um dem Stau zu entgehen oder (erheblich) billigere Flugtickets verwenden zu können, ist leider nicht möglich.

Die Anträge auf Unterrichtsbefreiung müssen nach wie vor schriftlich in Papierform vorgelegt werden (bitte nicht über das Elternportal unter Krankmeldungen!!).

2.  Beurlaubung

Beurlaubungen sind Unterrichtsbefreiungen für mehr als drei Schultage. Diese sind möglichst frühzeitig schriftlich, formlos, aber ausreichend begründet beim Schulleiter zu beantragen. Beurlaubungen können nur in dringenden Fällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung ausgesprochen werden.

Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland

Schülerinnen und Schüler können zum Schulbesuch ins Ausland für längstens ein Schuljahr beurlaubt werden. Anträge für Beurlaubungen zum Schulbesuch im Ausland für das zweite Schulhalbjahr müssen der Schulleitung, und zwar Frau Descher, bis spätestens 01. Dezember eines Jahres schriftlich vorliegen. Entsprechende Anträge für das erste Schulhalbjahr bzw. für ein ganzes Schuljahr sollten bis Ende Mai des vorangehenden Schuljahres bei Frau Descher abgegeben werden, die Ihnen bei Bedarf auch für ein Beratungsgespräch zu Möglichkeiten des Schulbesuchs im Ausland zur Verfügung steht.

Die begabungsgerechte Förderung unserer besonders leistungsfähigen, interessierten und begabten Schüler/-innen liegt uns ganz besonders am Herzen. Neben der Förderung dieser Schüler/-innen durch die Vermittlung überschulischer Begabtenförderangebote (Schülerakademie Oberbayern-West, Frühstudium, Projekt „Unitag“, Wettbewerbsteilnahme etc.) spielt die Begabtenförderung auch innerhalb unserer eigenen Schule eine wichtige Rolle. Derzeit werden besonders leistungsstarke Schüler/-innen am SGM u.a. im Rahmen der Schüleruni Junior (Jgst. 6-7), der Schüleruni (Jgst. 8-11) sowie im Fach Mathematik in Form eines „Drehtürmodells“ bzw. durch leistungsdifferenzierte Oberstufenkurse speziell gefördert.  Einen vollständigen Überblick über die Begabtenförderung am SGM finden Sie hier (Link zum Flyer). Bei Fragen zur Begabtenförderung wenden Sie sich bitte an unseren Begabtenförderbeauftragten Herrn Wöhnl (woe@sgmu.de).  

Unser Beratungslehrer, Herr Stephan Schneider, ist zuständig für die Beratung in Fragen der Schullaufbahn sowie bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten. Terminvereinbarungen sind über das Sekretariat unter Telefon 08841/ 6128-0 oder per Mail an sn@sgmu.de möglich. Weitere Informationen finden Sie unter Pädagogik/Beratungsteam.

Die Berufs- und Studienorientierung beginnt in der 9. Jahrgangsstufe im Rahmen des Moduls zur beruflichen Orientierung und setzt sich in den darauffolgenden Schuljahren systematisch fort. Unter vielem anderen dient nicht zuletzt das verpflichtende einwöchige Betriebspraktikum in der 9. Jgst. sowie das ebenfalls verpflichtende einwöchige Sozialpraktikum in der 11. Jgst. der Berufsorientierung. Die allgemeine und spezielle Berufs- und Studienorientierung spielt ferner im P-Seminar in der 11. Jgst. sowie im W-Seminar in der 12. Jgst. eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus sind im Rahmen des 'Aufbaumoduls zur Beruflichen Orientierung' in der neuen Profil- und Leistungsstufe insgesamt fünf über die Halbjahre 12/1 bis 13/1 verteilte Projekttage fest verankert. In der kleinen Pausenhalle befindet sich ein dauerhafter Aushang zu Angeboten der Berufs- und Studienorientierung. Ansprechpartner für die Berufs- und Studienorientierung am SGM ist Herr StR Markus Tischler (ts@sgmu.de).

Öffnungszeiten: Die derzeitigen Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Bibliothekstür zu entnehmen.

Das SGM verfügt über zwei Computerräume mit je 33 Arbeitsplätzen mit Internetzugang. Aus Sicherheitsgründen wird jedem Schüler ein eigenes Passwort zugewiesen.

Digitale Medien nehmen im Leben der Schüler/-innen einen immer höheren Stellenwert ein. Eben dieser Entwicklung trägt auch das SGM Rechnung, indem es über eine moderne Ausstattung verfügt, die den Anforderungen eines modernen und durch digitale Medien gestützten Unterrichts gerecht wird.

Neben den zwei großen PC-Räumen, die für den Unterricht zur Verfügung stehen, gibt es in der Bibliothek PCs mit Internetzugang, an denen für den Unterricht gearbeitet und recherchiert werden kann. Darüber hinaus verfügen alle Klassenzimmer über eine mediale Grundausstattung mit Dokumentenkameras, Beamer, Medienpulten und Rechnern bzw. Anschlüsse für eigene Rechner, Tablets, etc. Ferner verfügt das SGM über eine schuleigene Cloud, über die digitale Dokumente zwischen den Lehrkräften und Schüler/-innen ausgetauscht werden können. Um die digitalen Medien benutzen zu können, erhält Ihr Kind zu Beginn der 5. Jahrgangsstufe einen Benutzernamen und ein Kennwort.

Zugleich bringen die digitalen Medien und deren Durchdringung aller Lebensbereiche neue Herausforderungen und Probleme mit sich. Aus diesem Grund spielt Medienerziehung im Rahmen unseres Präventionskonzepts eine zentrale Rolle (Medienkompetenztage, Präventionsprojekte zu „Cyber-Mobbing“, Workshops zur Nutzung von Smartphones etc.

In den Jgst. 5 und 6 verzichtet das SGM bewusst auf den Einsatz von Smartphone im Unterricht. Schüler/-innen dieser Jgst. brauchen in der Schule kein Smartphone und werden gebeten, dieses zuhause zu lassen. Schüler/-innen ab der 10. Jgst. können grundsätzlich Tablets oder Laptops zur digitalen Mitschrift nutzen. Ab der 9. Jgst. können Eltern einen Antrag auf Nutzung von Tablets / Laptops zur digitalen Mitschrift stellen, die vom Klassenteam verbeschieden werden. 

Das Direktorat besteht aus unserem Schulleiter, Tobias Schürmer, seinem Stellvertreter, Stefan Kohler sowie die beiden Mitarbeiterinnen im Direktorat, Frau Dagmar Edel-Hollatz und Sandra Descher. Individuelle Gesprächstermine mit diesen können Sie über das Sekretariat vereinbaren.

Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre in geheimer Wahl von der Elternschaft gewählt. Er besteht zurzeit aus zwölf Mitgliedern.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen aller Eltern, deren Kinder Schüler/-innen des Staffelsee-Gymnasiums sind und ist via Mail (elternbeirat@staffelsee-gymnasium.de) für Sie erreichbar.

In regelmäßigen Abständen informiert die Schulleitung über aktuelle Themen, Termine, Sprechstundenpläne usw. Diese Elternbriefe erhalten Sie über das Elternportal. Informationen, u.a. zu unseren schulischen Veranstaltungen erhalten Sie ferner auch über unseren monatlich erscheinenden Newsletter (SGM-Aktuell) sowie auf unserer Homepage. 

Um die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Schule und Eltern möglichst einfach, schnell und sicher zu gestalten, hat das SGM im Schuljahr 2017/18 das sog. „Elternportal“ als zentrale digitale Kommunikations- und Informationsplattform eingeführt, zu dessen Nutzung alle Eltern mit dem Eintritt ihres Kindes ins SGM einen personalisierten Zugangscode erhalten. Das Portal bietet zahlreiche Vorteile - u. a. die Möglichkeit des direkten Kontakts mit allen Lehrkräften, der Krankmeldung Ihrer Kinder (hier entfällt die schriftliche Mitteilung bei Wiederbesuch der Schule), der Buchung von Sprechstundenzeiten u.v.m. Bewahren Sie Ihren Zugangscode sicher vor dem Zugriff Fremder sowie Ihrer Kinder auf. Sofern ein neuer Zugangscode benötigt wird, wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Kohler (ko@sgmu.de).

Zusätzlich zu den wöchentlichen Sprechstunden findet Anfang Dezember und Mitte Mai ein Allgemeiner Elternsprechtag statt, an dem Sie mit allen Lehrkräften sprechen und sich über die Leistungen Ihres Kindes einen Überblick verschaffen können. Zu jedem Elternsprechtag ergeht im Vorfeld eine Einladung mit genauen Informationen.

Während der Pausen ist der schulinterne Kiosk und der Verkauf in der Mensa geöffnet und bietet ein breites Sortiment Pausenverpflegung an. Außerdem steht dort täglich ein ausgewogenes Mittagessen in Form eines vegetarischen und eines fleischhaltigen Gerichts zur Verfügung.

Seit vielen Jahren existiert am SGM ein Auszeitraummodell als pädagogische Maßnahme, die das (weitgehend) ungestörte Lehren und Lernen sicherstellen und einen Beitrag zur Eigenverantwortlichen VerhaltensAenderung leisten soll (daher der Name „EVA-Raum“). Ansprechperson hierzu ist Frau Barbara Setzer (se@sgmu.de).  

Extemporale (auch Stegreifaufgaben genannt) sind kleine unangesagte schriftliche Leistungserhebungen gemäß GSO § 23 (2).

Fachschaftsleiter/-innen sind Berater ihrer Kolleg/-innen und des Schulleiters in Fragen, die das jeweilige Fach betreffen. Sie sind ferner für die Qualitätssicherung sowie die Fachschaftsentwicklung in Ihrem jeweiligen Fach zuständig und stehen auch Eltern als Ansprechpersonen bei fachlichen Fragen zur Verfügung.

bestehen im Fahrradkeller im Neubau sowie oberhalb des Lehrerparkplatzes (Eingang zum Altbau).

Das SGM führt folgende verpflichtende Schulfahrten durch:

Jahrgangsstufe Schülerfahrten Wann? Wer ist verantwortlich?
Schullandheim Oktober (3 Tage/2 Nächte) Unterstufenbetreuer/Klassleitung
6

Wintersportwoche

2 Klassen Selbstversorgerhütter (Hörnle)

2 Klassen Jugendherberge Burgrain

Februar

5 Tage

Fachschaft Sport unterstützt durch sportaffine Lehrkräfte
8 Walchenseewoche  Juli (5 Tage) Fachschaft Sport unterstützt durch erlebnispädagogisch affine Lehrkräfte
10 Städtefahrt Juli (5 Tage) Mittelstufenbetreuung (Fr. Mayr)/Klassleitung
12 Studienfahrt Juli (5 Tage) OSK/Kursleiter

Darüber hinaus wird in der Jgst. 9 ein Schüleraustausch mit einer Schule in Frankreich, in Jgst. 10 mit einer Schule in den USA und in Jgst. 11 mit einer Schule in Italien und der Slowakei angeboten. Die Teilnahme an den Schüleraustauschen ist freiwillig. (siehe auch Schlagwort „Schüleraustausche“)

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und können dort abgeholt werden. Im Vorraum zur Sporthalle sowie im Erdgeschoss des Altbaus befindet sich ferner eine „Schlamperkiste“, in der nach liegen gelassenen Dingen gesucht werden kann. Am Ende des Schuljahres werden alle Fundsachen im Eingangsbereich noch einmal ausgelegt und im Anschluss daran entsorgt.

Seit dem Schuljahr 2009/10 bietet das Staffelsee-Gymnasium im Rahmen der offenen Ganztagsschule und in Kooperation mit der Realschule Murnau eine Nachmittagsbetreuung für Schüler/-innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an – jeweils Montag bis Donnerstag von 13.00 – 16.00 Uhr. Die Teilnahme am OGTS-Angebot ist für unsere Schüler/-innen kostenlos. Neben einem gemeinsamen Mittagessen und einer Hausaufgabenbetreuung bleibt auch Zeit für gemeinsames Spiel oder pädagogische Projekte. Voraussetzung für die Aufnahme in der OGTS ist die Buchung von mindestens zwei Betreuungsnach-mittagen. Ansprechperson für Fragen zur OGTS ist Frau Edel-Hollatz (eh@sgmu.de).  

Neben dem Getränkeverkauf in der Mensa gibt es einen Getränkeautomaten für kalte Durstlöscher im Gang vor der Mensa und einen Trinkwasserspender in der Mensa sowie in der kleinen Pausenhalle.

Die Schule ist verpflichtet, zum Schutz der Schüler/-innen deren Anwesenheit konsequent zu kontrollieren. Sollte ein/e Schüler/-in morgens nicht zum Unterricht erscheinen und liegt keine  ordnungsgemäße Entschuldigung vor, so nimmt die Schule Kontakt mit den Eltern auf, um den Verbleib zu klären. Gewaltprävention spielt auch eine wesentliche Rolle im Präventionsprojekt „Zammgrauft“, das die Schulsozialarbeiter/-innen mit dem Jugendbeamten der Polizei in der 7. Jgst. durchführt. 

Die Gymnasiale Schulordnung (GSO) ist eine der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für unser schulisches Handeln. Die GSO finden Sie unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO.

Handys/Smartphones und digitale Medien im Allgemeinen können zweifellos von großem Nutzen sein und uns v.a. Informationsbeschaffung, Alltagsorganisation und Kommunikation erleichtern. Auch im Unterricht eröffnen uns digitale Medien viele neue Möglichkeiten. Zugleich sind v.a. Smartphones allzu leicht auch Zeitfress- und Ablenkungsmaschinen – gerade für Kinder und Jugendliche. Das Einüben eines sinn- und verantwortungsvollen Umgangs v.a. mit dem Smartphone setzt unserer Ansicht nach die Erfahrung voraus, dass sich erstens die Welt weiterdreht, wenngleich mein eigenes Smartphone aus ist und sich zweitens die Konzentrationsleistung verbessert, wenn man nicht minütlich durch das Fiepen des Smartphones abgelenkt wird. Deshalb gilt  weiterhin, dass der private Gebrauch von Handys auf dem Schulgelände nicht gestattet ist und diese ausgeschaltet und unsichtbar sein müssen, sofern der Gebrauch nicht durch eine Lehrkraft, z.B. für Unterrichtszwecke, veranlasst bzw. genehmigt ist. Lediglich für die Oberstufenschüler/-innen ist die Benutzung ihrer Handys in ihrem Aufenthaltsraum erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy von der Lehrkraft eingezogen und kann nach Unterrichtsschluss vom Schüler im Sekretariat abgeholt werden. Im Wiederholungsfall behält sich die Schule weitere pädagogische Erziehungs­maßnahmen vor, u.a. den Einbehalt des Handys bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten.

In den Jgst. 5 und 6 verzichtet das SGM bewusst auf den Einsatz von Smartphones im Unterricht. Schüler/-innen Schüler/-innen dieser Jgst. brauchen in der Schule kein Smartphone und werden gebeten, dieses zuhause zu lassen.

Für einen positiven, verantwortungsvollen Umgang mit Mobiltelefonen und digitalen Medien im Allgemeinen benötigen wir dringend die Unterstützung von Ihnen als Erziehungsberechtigte.

Hausaufgabenbetreuung findet nur im Rahmen der Ganztagsbetreuung statt, für alle anderen Schüler / -innen werden am Nachmittag ausgewiesene Klassenzimmer zur Hausaufgabenerledigung freigehalten.

In einem weitgehenden Halbtagesschulkonzept spielen die Hausaufgaben eine zentrale Rolle für den Bildungserfolg unserer Schüler/-innen. Neben dem Einüben und Festigen von Fertigkeiten sowie dem Lernen von Inhalten werden hier auch in besonderem Maße zentrale übergeordnete Bildungsziele wie z. B. Eigenverantwortlichkeit, Selbstdisziplin und Selbststrukturierungsfähigkeit geschult und geübt. Die pflichtgemäße Erledigung der Hausaufgaben ist für den schulischen Erfolg unserer Schüler/-innen, aber auch als Informationsquelle über den Leistungsstand der Schüler/-innen für die Lehrkräfte von zentraler Bedeutung. Wir bitten daher die Eltern der Unterstufen- und Mittelstufenschüler/-innen, ggf. die pflichtgemäße Erledigung der Hausaufgaben ihrer Kinder zu unterstützen bzw. im notwendigen Umfang zu kontrollieren.    

Das gewissenhafte Führen eines Hausaufgabenhefts ist verpflichtend. Aus diesem Grund wird den Schüler/-innen ein von uns selbst entworfenes und auf unsere Anforderungen abgestimmtes Hausaufgabenheft (SGM-Planer) zum Kauf angeboten.

Unsere Hausmeister heißen Herr Staltmair, Herr Rapp-König und Herr Wagner. Sie werden von den Hallenwarten, Frau Gilg und Herrn Hausmann unterstützt und sind bei Fragen unter hausmeister@sgmu.de erreichbar.

Die differenzierte, mitunter individuelle Förderung unserer Schüler/-innen ist uns ein zentrales Anliegen, das wir insbesondere in folgenden fünf Bereichen zu realisieren versuchen:

-        Begabtenförderung

-        Förderunterricht für Schüler mit Leistungsdefiziten in einzelnen Fächern

-        Förderung von Leistungssportlern

-        Förderung von Schülern mit Behinderung (Inklusion)

-        Förderung von Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist

Schulleitung, Lehrkräfte und Elternbeirat des SGM haben sich entschlossen, für die Jahrgangsstufen 5 mit 11 das Zwischenzeugnis durch drei Informationen zum gegenwärtigen Leistungsstand zu ersetzen, in denen alle erzielten Leistungen und Schnitte ohne gerundete Noten einsehbar sind. Anfang Dezember, Mitte Februar und Ende April bekommen die Schüler/-innen und die Erziehungsberechtigten damit detaillierte Informationen zum aktuellen Notenstand und zu Mitarbeit und Verhalten in jedem Fach.

Sofern Ihr Kind aufgrund einer dauerhaften Beeinträchtigung einer speziellen Förderung bedarf, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Inklusionsbeauftragte, Frau Petra Oswald (od@sgmu.de).

Der Jahresbericht der Schule erscheint am Ende des Schuljahres und wird zusammen mit dem Jahreszeugnis an die Schüler ausgegeben; er gibt Auskunft über das Schulleben im abgelaufenen Schuljahr und enthält u.a. alle Klassenfotos.

Das Jahreszeugnis wird am Ende des Schuljahres erstellt.

In den Fächern Mathematik (Jgst. 8 und 10), Deutsch (Jgst. 6 und 8) sowie Englisch (Jgst. 7 und 10) werden zu Beginn jedes Schuljahres sog. Jahrgangsstufentests über die Lerninhalte der zuvor besuchten Jgst. durchgeführt. Die Aufgaben der Tests werden vom Kultusministerium für alle Gymnasien Bayerns einheitlich erstellt und an allen bayerischen Gymnasien gleichzeitig bearbeitet. Die Tests dienen der Einhaltung und Überprüfung von Bildungsstandards und geben der Lehrkraft wichtige Hinweise auf Stärken und Schwächen der jeweiligen Lerngruppe. Alte Jahrgangsstufentests finden Sie unter: 

https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/leistungserhebungen/jahrgangsstufentests/ .

Kernfächer sind Deutsch, zwei Fremdsprachen, Mathematik und Physik, dazu am Sprachlichen Gymnasium eine weitere Fremdsprache (am SGM Französisch) und am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium Chemie. Im Gegensatz zu den sog. Nebenfächern werden in den Kernfächern große schriftliche Leistungserhebungen (Schulaufgaben) erhoben.

Sie vertreten die Eltern einer Klasse und kümmern sich um einen guten Kontakt der Eltern untereinander, u.a. durch Elternstammtische. Sie sind auch Ansprechpartner für die Schulleitung und den Elternbeirat für die Belange der Klasse. Ihre Wahl findet jeweils am ersten Klassenelternabend des neuen Schuljahres statt. Der Elternbeirat lädt sie mindestens einmal im Jahr zu einer Info-Veranstaltung ein.

Im 1. Schulhalbjahr finden für die Jahrgangsstufen 5 bis 11 Klassenelternversammlungen statt. Diese Versammlungen sind zweigeteilt; sie bieten zunächst allen Eltern der jeweiligen Jahrgangsstufe einen kurzen Vortrag des Schulleiters, des Beratungslehrers, der Schulpsychologin oder des Beauftragten für die Suchtprävention zu einem allgemeinen pädagogischen oder psychologischen Thema; dazu in den Jahrgangsstufen, in denen eine Entscheidung über eine zu wählende Fremdsprache oder die endgültige Ausbildungsrichtung ansteht, eine Beratung hierzu. Im Anschluss daran finden die klasseninternen Elternversammlungen im Klassenzimmer unter Anwesenheit des Klassleiters sowie der Kernfachlehrer statt.

Eine in der Klasse unterrichtende Lehrkraft wird vom Schulleiter als Klassenleiter/-in bestimmt. Diese Lehrkraft ist erste/r Ansprechpartner/in bei allgemeinen pädagogischen Problemen sowohl für Schüler/-innen und Eltern, wie auch für die Schulleitung.

Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres – nach einer gewissen Zeit zum Kennenlernen – eine(n) Klassensprecher/-in und dessen bzw. deren Stellvertreter. Er/Sie vertritt die Klasse gegenüber Lehrern, Schulleitung und Elternbeirat und in der Schülermitverantwortung (SMV).

Wenn rd. 1000 Menschen tagtäglich auf engem Raum miteinander agieren, entsteht immer mal wieder der ein oder andere Konflikt. Auch diese tragen Lernpotential mit sich, wenn sie richtig angegangen werden. Diesbezüglich gilt zweierlei:

  1. Konflikte sollten besprochen werden, sobald sie auftauchen, damit sie keine Gelegenheit haben, sich auszuwachsen oder sich zu verfestigen.
  2. Konflikte sollten zunächst immer zwischen den unmittelbar Betroffenen besprochen werden. Viele Konflikte sind so lösbar. Falls dies nicht gelingt, steht Ihnen bzw. Ihren Kindern die Klassleitung, die Fachschaftsleitung, die Schulsozialarbeiter/-innen, die Schulpsychologinnen oder die Schulleitung gerne als Ansprechpartner bzw. „Streitschlichter“ zur Verfügung.

Um die Kopien für Arbeitsblätter mitfinanzieren zu können, sammelt die Schule im Auftrag des Sachaufwandsträgers der Schule, in unserem Fall des Landkreises GAP, jedes Schuljahr pro Schüler ca.  5,- Euro  ein.

Das Krankenzimmer befindet sich im Verwaltungstrakt schräg gegenüber vom Sekretariat. Erkrankte Schüler/-innen halten sich hier auf, bis sie von ihren Eltern abgeholt werden oder zurück in das Klassenzimmer gehen können.

Schüler, die nicht zum Unterricht erscheinen können, müssen vor 7.45 Uhr durch die Eltern im Elternportal, telefonisch oder durch Geschwisterkinder persönlich krank gemeldet werden. Volljährige Schüler können sich auch selbst entschuldigen. Nach der Genesung ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig, die das Datum der Fehltage, den Grund des Fehlens und eine Unterschrift enthalten muss. Dies entfällt bei einer Krankmeldung via Elternportal.

Wird ein Schüler während des Unterrichts krank, so befreit ihn ein Mitglied des Direktorats für den Rest des Tages vom Unterricht. Die Eltern werden hierüber telefonisch informiert, die ihr erkranktes Kind in der Regel von der Schule abholen müssen. Nach Rücksprache mit den Eltern kann das Kind in Ausnahmefällen alleine nach Hause gehen, sofern der Wohort in fußläufiger Entfernung zur Schule ist. Der Schüler lässt den ausgestellten Befreiungsschein von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben und gibt ihn nach Rückkehr beim Absentenheftführer ab.

Die GSO unterscheidet zwischen kleinen Leistungsnachweisen (z.B. Extemporale, Abfrage, Lernziel­kontrolle) und großen Leistungsnachweisem (Schulaufgaben). Die Anzahl der großen Leistungsnachweise beträgt bei zwei Wochenschulstunden zwei, bei drei Wochenstunden drei und bei 4-5 Wochenstunden vier pro Schuljahr. Sie werden stets rechtzeitig angekündigt. Die Schulaufgabentermine sind auch im Elternportal einsehbar. Kleine Leistungsnachweise können angekündigt oder unangekündigt sein. Es gibt mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr und Fach.

Bei Verdacht auf eine Lese-Rechtschreib-Störung Ihres Kindes stehen Ihnen unsere Schulpsychologinnen, Frau Oswald und Frau Lang, für eine Beratung und eine ggf. sinnvolle Testung zur Verfügung. Auf Grundlage der Testergebnisse kann die Schulpsychologin einen Nachteilsausgleich bzw. Notenschutzmaßnahmen empfehlen, über deren Gewährung schlussendlich die Schulleitung zu entscheiden hat. Für ein Beratungsgespräch kontaktieren Sie bitte Frau P. Oswald (od@sgmu.de) oder Frau Lang (lg@sgmu.de).

Das SGM verfügt über eine moderne Mensa, die von 09.25 – ca. 14.15 Uhr durchgängig geöffnet ist. In dem Neubau an der Westseite der Sporthalle können die Schüler in den Pausen Speisen und Getränke kaufen und ihr Mittagessen einnehmen. Ausreichend Sitzmöglichkeiten sind vorhanden.

Die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern üben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Schulaufsicht über die Gymnasien aus. Für das SGM ist die MB-Dienststelle für die Gymnasien in Oberbayern-West zuständig, die unter info@mb-west.de erreichbar ist.

Schüler/-innen, die den Inhalten im Unterricht nicht ausreichend folgen können, etwa weil sie im Unterricht nicht aufgepasst oder ihre Hausaufgaben wiederholt nicht gemacht haben, können zu einer Nacharbeit am Nachmittag „eingeladen“ werden. Über Nacharbeitstermine werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert.

Das Staffelsee-Gymnasium bietet eine schulinterne Nachhilfe-Börse an, im Rahmen derer ältere Schüler/-innen jüngeren Schülern/-innen Nachhilfe in allen Fächern erteilen. Diese Nachhilfe von Schüler/-innen für Schüler/-innen ist kostenlos. Die Nachhilfe gebenden Schüler/-innen erhalten eine angemessene Entlohnung vom Freistaat Bayern. Betreut wird unsere Schülernachhilfe  von Herrn S. Schneider (sn@sgmu.de).

Schüler /-innen der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Leistungen in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet jeweils in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schüler/-innen mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schüler/-innen, die die betreffende Jgst, wiederholt haben (vgl. GSO § 33).

Schüler/-innen der Jgst. 10 und 11, die das Jahrgangsstufenziel nicht regulär erreicht haben, kann unter folgenden Voraussetzungen Notenausgleich gewährt und das Vorrücken erlaubt werden: 

  • Sie haben höchstens zwei Mal die Note 5 oder ein Mal die Note 6 im Jahreszeugnis,
  • sie haben die Note 1 in einem oder die Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können, oder haben in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3,
  • sie durften in die nichtbestandene Jahrgangsstufe nicht nur auf Grund eines Notenausgleichs vorrücken und
  • in der Jahrgangsstufe 10 kann erwartet werden, dass das Ziel der Jahrgangsstufe 11 erreicht und in der Jahrgangsstufe 11 kann erwartet werden, dass das Ziel des Gymnasiums erreicht wird.

Ermuntern Sie Ihr Kind, gelegentlich nach den Noten zu fragen. Die Lehrkräfte sind diesbezüglich auskunftspflichtig und können ihren Kindern erklären, wie sie ihre Noten machen und warum sie eine bestimmte Note erhalten haben.

Das SGM händigt Ihren Kindern drei Leistungsstandberichte aus, in denen alle Noten und Notenschnitte ersehen werden können. Die Leistungsstandberichte werden ihren Kindern Ende November, Mitte Februar und Ende April mit nach Hause gegeben (vgl. Informationen zum Notenbild).

Das BayEUG (Art. 86 Abs. 1) besagt, dass „zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen [...] nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden [können], soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.“ Bei schwerwiegenden disziplinarischen Verstößen wird ein Disziplinarausschuss einberufen, der über mögliche Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen entscheidet.  Mögliche Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen sind im Art. 86 (2) BayEUG aufgelistet.

Am SGM finden alljährlich, meist am Buß- und Bettag, pädagogische Klassenkonferenzen des Lehrerkollegiums statt. Hier werden eine Vielzahl von pädagogischen, didaktischen und methodischen Themen und Fragestellungen im Klassenteam besprochen und bearbeitet.

Am Staffelsee-Gymnasium sind in den vormittäglichen Stundenplan zwei Pausen eingebaut, jeweils von 9.25 bis 9.45 Uhr und von 11.15 bis 11.30 Uhr. Die Mittagspause findet von 13.00 bis 13.45 Uhr statt. In den Pausen führen Lehrkräfte Aufsicht. Während der vormittäglichen Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.

Unser Pausenhof bietet viel Platz für Bewegung an der frischen Luft, aber auch ausreichend Sitzgelegenheiten. Darüber hinaus bietet die Fachschaft Sport jeweils in der 1. Pause eine „Bewegte Pause“ auf dem Hartplatz (Sept.-Okt. und April-Juli) bzw. in der Sporthalle (Nov.-März) an. Ermuntern Sie Ihre Kinder, die Pausen im Freien und/oder „bewegt“ zu verbringen!

An allen bayerischen Schulen gilt ein allgemeines Rauchverbot sowohl für Schüler/-innen als auch für Lehrkräfte und alle anderen Bediensteten sowie Besucher/-innen. Dies betrifft auch E-Zigaretten!

Der Sachaufwandsträger für unsere Schule ist der Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

In den Kernfächern werden Schulaufgaben geschrieben. Die Zahl der Schulaufgaben ist in der GSO geregelt und richtet sich nach der Wochenstundenzahl des betreffenden Faches in der betreffenden Jgst.; das SGM veröffentlicht diese Zahlen jedes Jahr im ersten Elternrundbrief.  Die Schulaufgabentermine hängen im Klassenzimmer aus und sind auch im Elternportal einsehbar. Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nur eine Schulaufgabe geschrieben werden, in einer Woche sollen es nicht mehr als zwei sein. An Tagen, an denen Schüler/-innen der Jgst. 5 bis 11 eine Schulaufgabe schreiben, sind Stegreifaufgaben nicht erlaubt. Versäumt ein Schüler entschuldigt eine Schulaufgabe, erhält er einen Nachtermin. Wird eine Schulaufgabe ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, ist diese mit der Note 6 zu bewerten.

Neben allen Fachlehrkräften und dem Klassleiter steht Ihnen für Fragen zur Schullaufbahnberatung insbesondere Herr S. Schneider, unser Beratungslehrer, gerne zur Verfügung (sn@sgmu.de).

Es gibt drei Schülersprecher/-innen, die von der gesamten Schülerschaft jährlich neu gewählt werden.

Schüler/-innen, die im Schulbereich, auf dem direkten Weg von und zur Schule oder auf dem Weg zu schulischen Veranstaltungen (u.a. Schwimmen, Konzerte, Theateraufführungen), die nicht im Schulgebäude stattfinden, einen Unfall erleiden, genießen gesetzlichen Unfallversicherungs-schutz. Jeder Unfall ist unverzüglich im Sekretariat der Schule zu melden. Die Schule meldet den Unfall weiter an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Kommunale Unfallversicherung Bayern, KUVB).

Das Staffelsee-Gymnasium bietet seinen Schüler/-innen folgende (freiwillige) Schüleraustausche an:

  • USA (Denver/Colorado): 10. Jgst., rd. 3 Wochen
  • Frankreich (La Réole): 9. Jgst., 1 Woche
  • Italien (Nocera Umbra): 11. Jgst., 1 Woche
  • Slowakei: 11. Jgst., 1 Woche

Aufgrund der in Bayern geltenden Lernmittelfreiheit werden den Schülern (fast) alle Bücher, die sie benötigen, kostenlos zur Verfügung gestellt. Lediglich der Geographie-Atlas, Formelsammlungen, Arbeitshefte z.B. für Deutsch, Französisch oder Englisch und fremdsprachliche Wörterbücher müssen von den Eltern bezahlt werden. Alle Schüler/-innen der 5. und 6. Jgst. erhalten darüber hinaus digitale Schulbuchlizenzen kostenlos, die von unserem Förderverein finanziert werden.

Das Schulforum berät Fragen, die Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und beschließt in den Fällen, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung. Mitglieder sind der Schulleiter und drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, die oder der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, die drei Schülersprecher/-innen sowie ein Vertreter des Sachaufwandsträgers. Das Schulforum muss mindestens zwei Mal pro Schuljahr tagen, am SGM sind drei Schulforumssitzungen üblich. (vgl. BayEUG, Art. 69)

Ein wichtiges Anliegen bei der Außengestaltung der Schule war die Anlage eines Schulgartens einschließlich eines Feuchtbiotops. Der Schulgarten besteht aus einem Gartenhaus, sechs großen Gemüsebeeten, einer Kräuterspirale und Pflanzungen von Beerensträuchern. Der Schulgarten wird ganz wesentlich durch Schüler/-innen des Wahlunterrichts Schulgarten unter Leitung von Frau Deike gehegt und gepflegt.

Frau Petra Oswald und Frau Anna Lang stehen Ihnen als Schulpsychologinnen mit Informationen und für Beratungen in allen (schul-)psychologischen Fragestellungen zur Verfügung. Auch bei einer Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) oder Fragen zum Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz sind sie Ihre direkten Ansprechpartner. Terminvereinbarungen sind über das Sekretariat, über das Elternportal oder per Mail möglich (od@sgmu.de; lg@sgmu.de).

In Kooperation mit der Caritas Garmisch-Partenkirchen gibt es am Staffelsee-Gymnasium zwei Sozialpädagogen, Herrn Burger und Frau Frombeck, die uns als Schulsozialarbeiter/-innen in unserer pädagogischen Arbeit unterstützen und ergänzen. Diese sind Anlaufstellte für alle Schüler/-innen, aber auch Eltern bei Problemen und Sorgen jeglicher Art. Darüber hinaus unterstützen sie die Tutoren/-innen und bieten vielerlei Projekte und Aktivitäten im pädagogischen Bereich für unsere Schüler/-innen an („Starke Gemeinschaft“, Mobbing-Prävention und –Intervention etc.).

Das Sekretariat ist täglich von 7.15 Uhr bis 16.30 Uhr für Sie geöffnet und dient als erster Ansprechpartner. Unter der Telefonnummer 08841-61280 stehen Ihnen unsere Sekretärinnen Frau Ribka-Göbel, Frau Pietsch, Frau Gromotka, Frau Küpper und Frau Lory gerne zur Verfügung. Sie erreichen das Sekretariat per Mail über folgende Adresse: sekretariat@sgmu.de.

Über die SMV (Schülermitverantwortung) gestalten unsere Schüler/-innen unsere Schule aktiv mit. Die SMV ist ein Gremium aus Schülersprechern, Klassensprechern und weiteren Schülern, welches Projekte durchführt, Feste plant, an der Schulentwicklung mitwirkt, an Schulforumssitzungen teilnimmt, usw.

Jeweils am ersten Schultag jeden Monats erscheinen unsere Schulnachrichten „SGM-aktuell“, in denen Sie vieles über das Schulleben erfahren; die gesamte Schulgemeinschaft kann sich hier nicht nur informieren, sondern auch mitteilen. Beiträge für das jeweils nächste SGM-Aktuell sind bis zum 23. des Vormonats an unser Sekretariat zu schicken.

Um Eltern bei Bedarf den Besuch der Sprechstunde bei mehreren Lehrkräften an einem Tag zu ermöglichen, haben wir die Sprechstunden aller Lehrkräfte i. d. R. auf den Mittwoch gelegt.

Die Sprechstundentermine werden mit dem Elternbrief zu Beginn eines jeden Halbjahres veröffentlicht und sind im Elternportal in stets aktueller Fassung abrufbar. Es empfiehlt sich, der Lehrkraft über das Elternportal anzukündigen, wenn Sie in die Sprechstunde kommen möchten.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt in den Stundentafeln fest, wie viele Unterrichtsstunden in jeder Jahrgangsstufe in den einzelnen Fächern zu halten sind (siehe GSO Anlage 1).

Tutoren sind Schüler/-innen der 9.oder 10. Jgst., die den neuen 5. Klässler/-innen den Einstieg in die Schule durch Aktivitäten wie Spielnachmittage, Nikolausfeiern, Kinobesuch usw. erleichtern. Sie sind auch Ansprechpartner für die Kinder. Die Tutor/-innen werden von der Schule sorgsam hinsichtlich ihrer Eignung ausgewählt und erhalten eine spezielle mehrtägige Schulung.

1. Stunde: 07:55 – 08:40

2. Stunde: 08.40 - 9.25

Pause

3. Stunde: 9.45 - 10.30

4. Stunde: 10.30 - 11.15

Pause

5. Stunde: 11.30-12.15

6. Stunde: 12.15 - 13.00

Mittagspause 13.00 - 13.45

8. Stunde: 13.45 - 14.30

9. Stunde: 14.30 - 15.15

Pause

10. Stunde: 15.25 - 16.10

11. Stunde: 16.10 - 16.55

Die Betreuerin der Unterstufe ist Frau Sabina Wipfler (ab Januar 2024 Frau Andrea Schwarz). Sie ist für alle Belange der Unterstufe in besonderer Weise zuständig. So koordiniert sie u.a. die Tutoren, den Schullandheimaufenthalt, spezielle Veranstaltungen für die Unterstufe uvm.

Sie sind Lehrkräfte, die jährlich von den Schüler/-innen für ein Schuljahr gewählt werden und das besondere Vertrauen der Schüler/-innen genießen. Bei allen Problemen und Sorgen können sich Schüler/-innen an diese beiden Lehrkräfte wenden, die Schüler/-innen z.B. auch in einem Konfliktgespräch mit einer anderen Lehrkraft begleiten und unterstützen können. Vertrauenslehrkräfte im SJ 23/24 sind Herr K. Kustner und  V. Rasthofer.

Der Verein der Freunde des SGM ist der Förderverein unserer Schule, der die Schule finanziell erheblich unterstützt. Schüler, Eltern, Ehemalige und alle Freunde unserer Schule können diesem Verein beitreten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Fördervereins https://www.förderverein-sgmu.de).

werden jeweils aktuell an Bildschirmen in der kleinen und großen Pausenhalle angezeigt. Es empfiehlt sich besonders vor dem nach Hause gehen, den Vertretungsplan für den nächsten Tag anzusehen, damit man alles dabei hat oder auch nicht unnötig früh erscheint.

1. Piorität für den Einsatz von Lehrkräften in Vertretungsstunden ist es, Lehrkräfte einzusetzen, die die jeweilige Klasse in einem anderen Fach selber unterrichten, sodass ganz regulärer Unterrichtsbetrieb gemacht werden kann. Als 2. Priorität wird für eine Vertretungsstunde eine Lehrkraft mit gleichem Fach eingesetzt, die den Unterricht der ausfallenden Lehrkraft fortführt, ergänzt oder wiederholt.  Erst wenn beide genannten Möglichkeiten nicht gegeben sind, wird eine Lehrkraft für eine Vertretungsstunde eingesetzt, die weder das ausfallende Fach noch die Klasse unterrichtet.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Dies gilt für Schüler/-innen der Jgst. 10 und 11 nur, wenn sie das Ziel der Jgst. wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben; bei Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. 3Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.

Das Staffelsee-Gymnasium bietet ein breites Spektrum an Wahlfächern an - von zahlreichen sportlichen Angeboten über musische und künstlerische bis zu fremdsprachlichen und naturwissenschaftlichen Angeboten. Eine entsprechende Information über die angebotenen Wahlunterrichte erfolgt jeweils zu Beginn des Schuljahres. Die Anmeldung zum Wahlunterricht hat i.d.R. für ein Schuljahr zu erfolgen.

Pro Schuljahr finden zwei Wandertage statt, der erste i.d.R. in der 2. Schulwoche, der zweite i.d.R. in der letzten Schulwoche.

Über verschiedene Stiftungen sowie den Verein der Freunde des Staffelsee-Gymnasiums Murnau können einzelnen Schüler/-innen Zuschüsse für Klassenfahrten, schulische Anschaffungen, Nachhilfe etc. gewährt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Selbstverständlich wird Ihr Antrag absolut vertraulich behandelt.

Schulleitung, Lehrkräfte und Elternbeirat des SGM haben sich entschlossen, für die Jahrgangsstufen 5 mit 11 das Zwischenzeugnis durch drei Informationen zum gegenwärtigen Leistungsstand zu ersetzen, in denen alle erzielten Leistungen und Schnitte ohne gerundete Noten einsehbar sind. Anfang Dezember, Mitte Februar und Ende April bekommen die Schüler/-innen und die Erziehungsberechtigten damit detaillierte Informationen zum aktuellen Notenstand und zu Mitarbeit und Verhalten in jedem Fach.


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